Ein strenger Rahmen, der sich ständig weiterentwickelt
Die Einleitung von Industrieabwässern wird durch mehrere Texte auf französischer und europäischer Ebene geregelt. In Frankreich verlangt Artikel R.214-1 des Umweltgesetzbuches eine vorherige Genehmigung oder Erklärung für jede Einleitung, die die Qualität von Oberflächengewässern oder Grundwasser beeinträchtigen kann. Unternehmen müssen daher je nach Art ihrer Aktivitäten und des Zielnetzes (kollektiv oder natürliche Umwelt) bestimmte Einleitungsnormen einhalten.
Die EU-Wasserrichtlinie (Wasserrahmenrichtlinie, 2000/60/EG) schreibt einen integrierten Ansatz für die Wasserwirtschaft vor, der auf Wassereinzugsgebieten basiert. Die Richtlinie zielt auf einen guten ökologischen Zustand der Gewässer ab, was für die Industrie eine größere Verantwortung für die Zusammensetzung ihrer Abwässer bedeutet.
Seit der Veröffentlichung des Dekrets vom 10. März 2020 über die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser können Unternehmen die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser in Erwägung ziehen. Sie können ihr behandeltes Wasser wiederverwenden. Diese Entwicklung führt zu einem Überdenken der Praktiken und einer Modernisierung der Aufbereitungsanlagen.
Die DREAL (Directions Régionales de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement) sind für die Überwachung der Konformität der Anlagen zuständig. Sie können einmalige oder geplante Audits durchführen und die Einhaltung der Vorschriften verlangen. Im Falle einer Nichteinhaltung können die Sanktionen schwerwiegend sein: Geldstrafen, Aussetzung der Aktivitäten, Strafverfolgung….
In den Einleitungen werden zahlreiche Parameter überwacht: Phosphor, Schwermetalle, Schwebstoffe, Stickstoff, Kohlenwasserstoffe usw. Die Grenzwerte variieren je nach Branche, eingeleitetem Volumen und lokalen Anforderungen.
Anpassung der Einrichtungen und Antizipation von Entwicklungen
Um die Einhaltung der Normen für die Ableitung von Industrieabwässern zu gewährleisten, ist ein maßgeschneiderter Ansatz erforderlich. Die Anforderungen an die Abwasserbehandlung variieren je nach Volumen und Art der zu behandelnden Schadstoffe sowie je nach Branche.
Die Lösungen sind daher vielfältig: physikalisch-chemische Technologien wie Dekantierung oder Neutralisation, biologische Technologien mit Belebtschlamm oder Biofiltern oder Membrantechnologien (Nanofiltration, Umkehrosmose…). Die Wahl des Verfahrens muss die technische Effizienz, aber auch die Betriebskosten, die Zuverlässigkeit und die Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Im Rahmen der Einhaltung der Vorschriften wird eine technische Prüfung empfohlen, umdie Mängel der bestehenden Anlagen zu ermitteln, vorrangige Maßnahmen zu definieren und eine geeignete Behandlungsstrategie vorzuschlagen.
Einige Unternehmen entscheiden sich auch dafür, ihr Abwasservolumen zu reduzieren, indem sie ihre Produktionsprozesse ändern oder wassersparende Technologien einsetzen. Die Wiederverwendung des behandelten Wassers In diesem Fall kann die Nutzung des Abwassers in einem geschlossenen Kreislauf in Betracht gezogen werden.
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